AGB Betreuung Hund
Betreuungsvertrag
Allgemeines
- Zwischen Herzpfoten und dem Tierbesitzer wird vor der Übergabe des Tieres ein Betreuungsvertrag geschlossen, der innerhalb von drei Tagen an Herzpfoten zurückgegeben wird per WhatsApp, Mail, Post oder persönlich (erst danach ist der Platz reserviert).
- Siehe Preisliste für Hundebetreuung / Gassi-Service / Fahrdienste.
- Die Tiere müssen frei von übertragbaren Krankheiten sein (z. B. Flöhe, Milben, Läuse).
- Speziell verordnetes Futter muss vom Halter mitgebracht werden.
- Wird kein Futter bereitgestellt, stellen wir gegen einen Aufpreis von 6 CHF pro Kalendertag Futter zur Verfügung (BARF).
- Die AGB sind ab der Reservierung gültig.
Pflichten von Herzpfoten
- Herzpfoten verpflichtet sich, den betreuten Tieren ausreichend Bewegungsfreiheit und Rückzugsmöglichkeiten zu bieten sowie sie fachgerecht, artgerecht und altersgerecht zu versorgen.
- Der Tierbesitzer wird umgehend informiert, wenn gesundheitliche Probleme oder untypische Verhaltensweisen festgestellt werden.
- Falls nötig, sorgt Herzpfoten für einen Tierarztbesuch (z. B. bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen).
- Die Betreuung erfolgt auf eigenes Risiko des Tierbesitzers.
- Konflikte zwischen Tieren können zu Verletzungen führen.
Pflichten des Tierhalters
Der Tierbesitzer hat bei der Übergabe seines Tieres, neben den bereits genannten Informationen und übernommenen Pflichten, folgende zusätzliche Angaben zu machen:
- Eine Telefonnummer, unter der er jederzeit erreichbar ist.
- Besonderheiten seines Tieres wie z.B. medizinische Versorgung, Fütterung, auffälliges Verhalten, Verdacht auf eine Krankheit oder ähnliches.
Tierarztkosten
- Sollte während der Betreuung eines Tieres in der Pension ein Tierarztbesuch erforderlich sein, sind die entstehenden Kosten vollständig vom Halter zu tragen.
- Der Tierbesitzer erklärt sich einverstanden, dass Herzpfoten alles Notwendige unternimmt, falls das Tier verletzt wird oder einen Unfall hat.
- Für jeden Tierarztbesuch durch die Pension wird eine Pauschale von 50 CHF berechnet.
Haftung
- Bitte informieren Sie uns, wenn Ihre Hündin läufig ist. Unterlassen Sie dies, lehnen wir jegliche Haftung ab, sollte sie gedeckt werden.
- Herzpfoten übernimmt keine Verantwortung für die Folgen von Erkrankungen bei Tieren.
- Schadensersatzansprüche der Tierbesitzer werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Pension.
- Für Tod, Entlaufen oder Beschädigung/Verletzung eines Tieres wird keine Haftung übernommen, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit der Pension kann nachgewiesen werden. Gegebenenfalls ist eine pathologische Untersuchung durch einen Fachspezialisten erforderlich.
Tagesbetreuung
- Abhol- und Bringservice ist nach Absprache möglich. Kosten: CHF 0.80 / Fahrkilometer.
- Betreuungsverträge müssen vor der Betreuung ausgefüllt und per WhatsApp, Mail, Post oder persönlich abgegeben werden.
- Alle Kosten entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.
- Nach der Vertragsunterzeichnung bitten wir um eine Vorauszahlung.
- Wer sein Tier regelmäßig betreuen lässt, kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen schriftlich kündigen.
- Wenn eine Betreuung nicht benötigt wird, muss diese spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Kurzfristige Absagen werden voll berechnet.
Ferienplätze
- Ferienplätze können jederzeit nach Absprache bei uns reserviert werden. Wir setzen ein Kennenlernen des Tieres voraus, bevor wir den Ferienplatz endgültig buchen.
- Ist der Ferienplatz reserviert, erstellen wir eine Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Erhalt der Rechnung.
- Eine kostenlose Stornierung ist bis 4 Wochen vor Ferienbeginn möglich. Bei einer Stornierung zwischen 2 und 4 Wochen vor Ferienbeginn fällt eine Gebühr von 50 % des ursprünglichen Preises an. Kurzfristige Stornierungen (zwei Wochen oder weniger vor Beginn) sind nicht möglich. In diesem Fall wird die volle Betreuungsgebühr in Rechnung gestellt.
- Bei Nichterscheinen ohne Absage wird die volle Betreuungsgebühr zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 CHF in Rechnung gestellt.
- Ferienhunde, die nicht abgeholt werden, melden wir den entsprechenden Stellen.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nach Absprache möglich, kann jedoch nicht garantiert werden.
Sonstiges
- Für alle anderen Dienstleistungen gilt, dass die Zahlung unmittelbar nach Erbringung der Leistung in bar oder per TWINT erfolgen muss.
- Wenn eine Rechnung nicht in der Zahlungsfrist beglichen wird, behalten wir uns das Recht vor, ohne weitere Rücksprache eine Betreibung zu erstellen, zuzüglich einer Betreibungsgebühr von 100 CHF.
- Die Anmeldung eines Tieres bei Herzpfoten kann per E-Mail, über WhatsApp oder persönlich erfolgen. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages stimmen Sie gleichzeitig den AGB zu.
- Bilder und Videos für Werbezwecke auf einem separaten Blatt.
Datenschutz
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Bilder und Videos auf einem separaten Blatt.
Rechtsstand & Gerichtsstand
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten findet Schweizer Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist Bremgarten.